Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter startchancen-nrw.de veröffentlichten Website des
DLR Projektträgers (DLR-PT).
Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im
Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der
Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Richtlinie
2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraf 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraf 4
der BITV 2.0, die auf der Grundlage von Paragraf 12d BGG erlassen wurde.
Die Website wird kontinuierlich hinsichtlich der Barrierefreiheit geprüft. Es ist aber möglich,
dass aktuell noch nicht alle Anforderungen der Barrierefreiheit vollumfänglich erfüllt sind. Wir
bemühen uns, alle festgestellten Probleme der Zugänglichkeit zeitnah zu beheben.
Datum der Erstellung oder der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 16. Juli 2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt und Feedback
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der
Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen melden Sie sich gerne bei uns unter:
startchancen-nrw@dlr.de.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Enthalten Websites oder mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes nicht barrierefreie Inhalte, steht die Ombudsstelle für barrierefreie IT des Landes Nordrhein-Westfalen den Nutzerinnen und Nutzern dieser Websites und mobilen Anwendungen als Anlaufstelle zur Verfügung. Sie soll den Betroffenen ein niedrigschwelliges Verfahren bieten, wenn eine Einigung oder Klärung mit dem Betreiber der Website oder mobilen Anwendung nicht möglich ist. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger öffentlicher Belange diese beheben kann. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Ombudsstelle BGG unter: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.