Startchancen-Programm NRW – Online-Formularschrank und Archiv

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter startchancen-nrw.de veröffentlichten Website des DLR Projektträgers (DLR-PT).

Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraf 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraf 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von Paragraf 12d BGG erlassen wurde.

Die Website wird kontinuierlich hinsichtlich der Barrierefreiheit geprüft. Es ist aber möglich, dass aktuell noch nicht alle Anforderungen der Barrierefreiheit vollumfänglich erfüllt sind. Wir bemühen uns, alle festgestellten Probleme der Zugänglichkeit zeitnah zu beheben.

Datum der Erstellung oder der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 16. Juli 2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt und Feedback

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen melden Sie sich gerne bei uns unter: startchancen-nrw@dlr.de.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Enthalten Websites oder mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes nicht barrierefreie Inhalte, steht die Ombudsstelle für barrierefreie IT des Landes Nordrhein-Westfalen den Nutzerinnen und Nutzern dieser Websites und mobilen Anwendungen als Anlaufstelle zur Verfügung. Sie soll den Betroffenen ein niedrigschwelliges Verfahren bieten, wenn eine Einigung oder Klärung mit dem Betreiber der Website oder mobilen Anwendung nicht möglich ist. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger öffentlicher Belange diese beheben kann. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Ombudsstelle BGG unter: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.

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